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   BSG, 22.09.2021 - B 12 P 1/21 B   

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https://dejure.org/2021,43694
BSG, 22.09.2021 - B 12 P 1/21 B (https://dejure.org/2021,43694)
BSG, Entscheidung vom 22.09.2021 - B 12 P 1/21 B (https://dejure.org/2021,43694)
BSG, Entscheidung vom 22. September 2021 - B 12 P 1/21 B (https://dejure.org/2021,43694)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragserhebung zur sozialen Pflegeversicherung auf die Kapitalauszahlung einer betrieblichen Altersversorgung Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Beitragserhebung zur sozialen Pflegeversicherung auf die Kapitalauszahlung einer betrieblichen Altersversorgung; Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15

    Rentenzahlungen von Pensionskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der

    Auszug aus BSG, 22.09.2021 - B 12 P 1/21 B
    Auch die Rüge, das LSG sei von einer Entscheidung des BVerfG (Beschlüsse vom 27.6.2018 - 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15 - SozR 4-2500 § 229 Nr. 27) abgewichen, entspricht nicht den Darlegungsanforderungen.
  • BSG, 12.05.2005 - B 3 P 13/04 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 22.09.2021 - B 12 P 1/21 B
    Sie liegt daher nicht schon dann vor, wenn das angefochtene Urteil nicht den Kriterien entsprechen sollte, die das BSG, der GmSOGB oder das BVerfG entwickelt hat, sondern erst dann, wenn das LSG diesen Kriterien auch widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe bei seiner Entscheidung herangezogen hat (vgl BSG Beschlüsse vom 12.5.2005 - B 3 P 13/04 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 6 RdNr 5 und vom 16.7.2004 - B 2 U 41/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 6, jeweils mwN) .
  • BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 22.09.2021 - B 12 P 1/21 B
    Sie liegt daher nicht schon dann vor, wenn das angefochtene Urteil nicht den Kriterien entsprechen sollte, die das BSG, der GmSOGB oder das BVerfG entwickelt hat, sondern erst dann, wenn das LSG diesen Kriterien auch widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe bei seiner Entscheidung herangezogen hat (vgl BSG Beschlüsse vom 12.5.2005 - B 3 P 13/04 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 6 RdNr 5 und vom 16.7.2004 - B 2 U 41/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 6, jeweils mwN) .
  • BSG, 30.10.2019 - B 6 KA 22/19 B

    Berechtigung zur vertragsärztlichen Erbringung von Leistungen der Psychiatrie und

    Auszug aus BSG, 22.09.2021 - B 12 P 1/21 B
    Denn eine Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren kann lediglich auf die Abweichung von einer Entscheidung der in § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG abschließend genannten Gerichte und nicht auch anderer Bundesgerichte gestützt werden (vgl BSG Beschluss vom 30.10.2019 - B 6 KA 22/19 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 29.11.1955 - 1 RA 15/54
    Auszug aus BSG, 22.09.2021 - B 12 P 1/21 B
    Ein solcher Mangel liegt nur vor, wenn infolge einer unrichtigen Anwendung oder infolge Nichtanwendung einer verfahrensrechtlichen Vorschrift das Verfahren des LSG fehlerhaft geworden ist (vgl bereits BSG Urteil vom 29.11.1955 - 1 RA 15/54 - BSGE 2, 81 - juris RdNr 4) .
  • BSG, 20.08.2020 - B 12 KR 15/20 B

    Erhebung von Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung aus einer

    Auszug aus BSG, 22.09.2021 - B 12 P 1/21 B
    Der Kläger zeigt in seiner Beschwerdebegründung aber weder auf, einen bestimmten Beweisantrag gestellt zu haben, noch, aus welchen Gründen sich das LSG ausgehend von seiner Rechtsauffassung zu weiterer Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (vgl BSG Beschluss vom 20.8.2020 - B 12 KR 15/20 B - juris RdNr 5; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 160a RdNr 16 f) .
  • BSG, 14.12.2020 - B 12 R 29/20 B

    Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung

    Auszug aus BSG, 22.09.2021 - B 12 P 1/21 B
    Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Sachaufklärungsrüge können nicht dadurch umgangen werden, dass der Vorhalt unzureichender Sachaufklärung in der Gestalt einer Gehörsrüge geltend gemacht wird (vgl BSG Beschluss vom 14.12.2020 - B 12 R 29/20 B - juris RdNr 10) .
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